Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINES
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen und Rechtshandlungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, sofern die PT Prieler Tometich Verlag Potentialanalyse und Testverfahren GmbH - in Folge kurz PT Verlag - der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ein Verweis des Geschäftspartners auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht als Zustimmung zur Anwendbarkeit derselben, auch wenn das Vertragswerk unterfertigt wird.
1.2 Mündliche Erklärungen, Auskünfte, Empfehlungen, Vereinbarungen und sonstige Mitteilungen von dem PT Verlag sind nur dann rechtsverbindlich, wenn diese in weiterer Folge schriftlich bestätigt werden. Sie bedürfen zur ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den/die Geschäftsführer und/oder Prokuristen des PT Verlags.
2 ANGEBOT, LEISTUNG, LIEFERUNG UND PRÜFUNG
2.1 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Geschäftspartner schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Angebote sind grundsätzlich freibleibend sofern nichts anderes angeführt ist.
2.2 Der PT Verlag ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen des Geschäftspartners entstehen, sind von dem PT Verlag nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Geschäftspartner.
2.3 Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Angebot, ASP-Vertrag, Vereinbarungen, Feststellungsniederschriften u.ä.).
2.4 Bei Bestellung von Standardprogrammen und Basisanwendungen der TMBP (Taoweb Multi Business Platform) bestätigt der Geschäftspartner mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
2.5 Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Abnahme spätestens 4 Wochen (20 Werktage) ab Lieferung/Übergabe (digitale Übermittlung des Übergabedokuments in digitaler Form und Kommunikation des Zugangs) durch den Geschäftspartner. Lässt dieser den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen ohne Mängelerhebung, gilt der Auftrag als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Geschäftspartner gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
2.6 Etwaige auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Geschäftspartner ausreichend dokumentiert dem PT Verlag zu melden, der um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
2.7 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages von Seiten des PT Verlags gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der PT Verlag verpflichtet, dies dem Geschäftspartner sofort anzuzeigen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Geschäftspartners oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Geschäftspartner, ist der PT Verlag berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Ändert der Geschäftspartner die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der PT Verlag die Ausführung ablehnen. Die bis dahin für die Tätigkeiten und Leistungen des PT Verlag angelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Geschäftspartner zu ersetzen.
2.8 Über die in der Leistungsbeschreibung hinausgehenden Leistungen des PT Verlag wie z.Bsp. vom Geschäftspartner gewünschte Installationen, Schulungen, Anpassungen, Erweiterungen, Optimierungen, über den festgelegten Leistungsumfang hinausgehende Dokumentationen und zu erstellende Unterlagen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt – außer sie sind in der Leistungsbeschreibung konkret im Leistungsumfang inkludiert.
3 LIZENZBESTIMMUNGEN
3.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an körperlichen Gegenständen (u.a. Handbücher, Datenträger und Hardware) geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen des PT Verlags auf den Geschäftspartner über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrechte, Sourcecodes, sonstige Schutz- oder Nutzungsrechte etc.) verbleiben – sofern nicht anders ausdrücklich in schriftlicher Form vereinbart – stets Eigentum des PT Verlags. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem PT Verlag zu. Der Geschäftspartner erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Anwendung und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
3.2 Die Nutzung der von dem PT Verlag zur Verfügung gestellten Leistungen und Produkte ist auf den direkten Geschäftspartner beschränkt. Soweit dem Geschäftspartner ausdrücklich keine derartigen Rechte eingeräumt werden (Nutzungsrechte, Lizenzrechte), sind diese nicht übertragbar. Der Geschäftspartner ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des PT Verlags nicht berechtigt, Produkte oder Teile desselben von dem PT Verlag entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, zu verleihen, zu veräußern oder gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Es ist ebenso untersagt, die Systemlogik oder Teile derselben, zu rekonstruieren.
3.3 Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Geschäftspartner ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Kooperationspartner mit einer separaten Kooperationsvereinbarung/Lizenzvereinbarung. Durch die Mitwirkung des Geschäftspartners bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte durch den Geschäftspartner zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
4 PREISE, LEISTUNGSENTGELTE, STEUERN UND GEBÜHREN
4.1 Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag.
4.2 Bei Standardprogrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierungen und Anpassungen, Präsentationen, Schulungen und Einschulungen, Umstellungsunterstützungen, Beratung, telefonische Beratung und Beratung per E-Mail, Support usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet.
4.3 Der PT Verlag ist berechtigt, die Preise mit zukünftiger Wirkung zu ändern. Diese Preisänderungen werden dem Geschäftspartner schriftlich (per postalischem Brief, per Fax oder per E-Mail) mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat erlangen die Änderungen Gültigkeit. Dem Geschäftspartner steht bei Preisänderungen, die 10% über einer Inflationsanpassung liegen, ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen einer Frist von einem Monat ab Verständigung zu.
4.4 Die von dem PT Verlag gelegten Rechnungen (inklusive Umsatzsteuer und Gebühren) sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
4.5 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der PT Verlag berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.
4.6 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den PT Verlag. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den PT Verlag, die laufenden Arbeiten einzustellen und gegebenenfalls nach Verstreichen einer zweiwöchigen oder gesondert vereinbarten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Geschäftspartner zu tragen. Gegenforderungen des PT Verlag können durch den Geschäftspartner nicht aufgerechnet werden, es sei denn die Forderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Jede Zession allfälliger Forderungen gegen den PT Verlag durch den Geschäftspartner ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des PT Verlags gültig und wirksam.
4.7 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der Geschäftspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
5 VERTRAGSDAUER UND RÜCKTRITTSRECHT
5.1 Soweit nicht anders vereinbart wird, wird der Vertrag auf 2 Jahre abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Quartal und kann von beiden Geschäftspartnern zum Ende eines jeden Quartals (spätestens bis 7 Werktage vor Quartalsende) aufgekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
5.2 Aus wichtigem Grunde kann der Vertrag von beiden Geschäftspartnern jederzeit aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist nicht nachkommt oder die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder Einwirkungen Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können, unmöglich wird.
5.3 Der PT Verlag ist insbesondere berechtigt, seine Leistungen unter Aufrechterhaltung seiner Rechte aus dem Vertrag zurückzuhalten, wenn der Geschäftspartner
5.3.1 notwendige Programmoptimierungen, Wartungen und erforderliche Erweiterungen durch den PT Verlag nicht zulässt
5.3.2 das Produkt missbräuchlich oder gesetzeswidrig verwendet oder Störungen verursacht
5.3.3 sonstige Handlungen setzt, die der Geschäftspolitik und den Ethikgrundsätzen des PT Verlags entgegenstehen.
5.4 Bei Beendigung des Vertrages werden gegenseitig übergebene bzw. gespeicherte Datenbestände (mit Ausnahme solcher zur Dokumentation und Nachvollziehung der Geschäftsbeziehung), insbesondere EDV-technisch vom Geschäftspartner abgelegte Inhalte, gelöscht.
5.5 Stornierungen durch den Geschäftspartner sind nur mit schriftlicher Zustimmung des PT Verlags möglich. Ist der PT Verlag mit einem Storno einverstanden, so hat der PT Verlag das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
6 GEWÄHRLEISTUNG, WARTUNG, ÄNDERUNGEN
6.1 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Geschäftspartner dem PT Verlag alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
6.2 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von dem PT Verlag vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von dem PT Verlag durchgeführt.
6.3 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, welche nicht von dem PT Verlag zu vertreten sind, sowie sonstige nachträglich vom Geschäftspartner gewünschten oder erforderlichen Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von dem PT Verlag gegen Verrechnung durchgeführt.
6.4 Ferner übernimmt der PT Verlag keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Der PT Verlag ist berechtigt für Wiederherstellungs- und Reparaturarbeiten an diesem Vertrag zugrunde liegender Software im Falle eines Datenverlustes jedweder Art entsprechendes Entgelt in Rechnung zu stellen. Dies gilt vor allem bei Schäden am diesem Vertrag zugrunde liegender Software in folge unsachgemäßer Handhabung seitens des Geschäftspartners.
6.5 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Geschäftspartners bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den PT Verlag.
7 HAFTUNG
7.1 Der PT Verlag haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
7.2 Der PT Verlag stellt alle Leistungen nach dem jeweiligen wirtschaftlich sinnvollen Stand der Technik zur Verfügung. Auf Grund der Eigenart der IT-Branche ist eine ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit der Leistungen nicht möglich. Bei vorübergehenden Leistungsstörungen bis zu einer Dauer von 5 Werktagen ab schriftlicher Verständigung des PT Verlags durch den Geschäftspartner besteht kein Anspruch des Geschäftspartners welcher Art auch immer. Bei länger als 5 Werktage andauernden Leistungsstörungen infolge schadhafter oder fehlerhafter Hard- oder Software, die nicht von dem PT Verlag stammt oder von dem PT Verlag gewartet wird, ist jede Verantwortung des PT Verlags ausgeschlossen. Jede Haftung für Folgeschäden ist gleichfalls ausgeschlossen. Der Geschäftspartner hat den PT Verlag hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
7.3 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, missbräuchliche Verwendungen der Anwendungen zu unterlassen und zu unterbinden. Jede Tätigkeit, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden, oder die gegen Gesetze verstößt, ist untersagt. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, geschäftsunfähigen Personen den Zugang zu den jeweiligen Anwendungen nicht oder nur unter Aufsicht der jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu gewähren. Eine unbefugte Nutzung der Anwendungen durch Dritte hat durch angemessene Maßnahmen unterbunden zu werden. Hinsichtlich aller Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Geschäftspartner ergeben, ist der PT Verlag schad- und klaglos zu halten.
7.4 Eine Haftung des PT Verlag für Inhalte, Datenbestände und jedes Verhalten ist ausgeschlossen. Der PT Verlag ist zur Kontrolle sämtlicher Inhalte der angebotenen Seiten und Anwendungen berechtigt aber nicht verpflichtet. Sofern die Inhalte der Seiten oder Anwendungen der Geschäftspolitik des PT Verlags sowie allgemeingültigen Maßstäben von Ethik und Moral widersprechen, ist der PT Verlag berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Inhalte zu löschen. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit und einer Gefährdung der Sittlichkeit. Der durch diese Löschung entstehende Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind vom Geschäftspartner zu tragen.
7.5 Der PT Verlag haftet nicht für Schäden die durch unsachgemäße Handhabung seitens des Geschäftspartners zustande kommen. Technische Störungen, die durch den Geschäftspartner verursacht werden, können auf Kosten des Geschäftspartners behoben werden.
7.6 Der Haftungsausschluss bei Verweisen und Links gilt für direkte oder indirekte Verweise auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des PT Verlags liegen, in dem der PT Verlag von den Inhalten keine Kenntnis hat und es dem PT Verlag technisch weder möglich noch zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der PT Verlag erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat der PT Verlag keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich der PT Verlag hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten/verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
8 DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
8.1 Der PT Verlag verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Die Mitarbeiter, Zulieferer und Partner des PT Verlags haben sich verpflichtet, über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden Kundeninformationen auch nach allfälliger Beendigung der Zusammenarbeit mit dem PT Verlag Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Der PT Verlag trifft alle technisch zweckmäßigen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, um die bei dem PT Verlag gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. Der PT Verlag ist jedoch nicht dafür haftbar, falls jemand sich widerrechtlich Zugriff verschafft. Der PT Verlag ist – zur Verrechnung, zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung technischer Standards, zum Schutz der eigenen Rechner und Server und zur Überprüfung des Gesetzmäßigkeiten des Verhaltens des Geschäftspartner - berechtigt aber nicht verpflichtet, alle vom Geschäftspartner übermittelten Daten, insbesondere von diesem ihm zur Verfügung gestellten Webspace abgelegte, zu überprüfen, eine Entgegennahme, ein Ablegen, eine Verarbeitung, eine Weiterleitung etc. zu verweigern und die Daten zu löschen. Ebenso behält sich der PT Verlag das Recht vor, allfällige von Dritten abgelegte Daten zu löschen. Jede Haftung des PT Verlags für allfällige Datenverluste – sofern nicht ausdrücklich vertraglich geregelt - ist ausgeschlossen.
8.3 Der Geschäftspartner stimmt der Datenverarbeitung und –anwendung seiner Daten zu. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
8.4 Der Geschäftspartner räumt – sofern nicht ausdrücklich anders geregelt – dem PT Verlag das Recht ein, den Namen und das Logo des Geschäftspartners, eine Kurzbeschreibung und eine schriftliche Projektbeschreibung in ihre interne und öffentliche Referenzliste aufzunehmen, und durch den PT Verlag und deren Tochter- und Partnergesellschaften zu Werbe-, Marketing- und Vertriebszwecken zu nutzen. Das Recht zur Nutzung des Namens oder des Logos des Geschäftspartners, der Kurzbeschreibung, der Projektbeschreibung für Werbe-, Marketing- und Vertriebszwecke kann die Verwendung als Referenz in Gesprächen, als Veröffentlichung in Online- und Printmedien und anderen Medien (z.B. Fernsehen, Fach-, Wirtschafts- und Publikumspresse, AV-Medien, PT Verlagseigene Medien), als Präsentation und Vorstellung bei Veranstaltungen, als Anwendungsdemonstration und zu Werbezwecken umfassen. Mit der Einräumung dieses Rechts erklärt der Geschäftspartner, Inhaber dieser Rechte zu sein. Folgen, die sich aus der Nutzung des Namens und/oder des Logos oder in deren Zusammenhang ergeben, können dem PT Verlag nicht zur Last gelegt werden.
8.5 Sofern eine Projektbeschreibung erstellt werden soll, so erfolgt die Erstellung durch den PT Verlag auf eigene Kosten und wird dem Geschäftspartner vor Veröffentlichung in der finalen Version vorgelegt. Geht bei dem PT Verlag nicht innerhalb von 10 Werktagen ein schriftlicher Widerspruch ein, gilt die Projektbeschreibung als vom Geschäftspartner genehmigt. Sämtliche Rechte an der Projektbeschreibung stehen dem PT Verlag zu. Der Geschäftspartner kann die von ihm genehmigte finale Version nutzen und in Printmedien, anderen Medien sowie im Internet veröffentlichen.
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2 Beabsichtigt der PT Verlag eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so werden die Änderungen dem Geschäftspartner mindestens 4 Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht dem Geschäftspartner ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Geschäftspartners innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil.
9.3 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des PT Verlags als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.